Verkehrskonzept – 30er Zonen
| Aufgabenstellung | ||
| In 30er Zonen gilt die „Rechtskommende Vorrangregelung“, welche nicht der Praxis entspricht ( Beispiel: Vogelweiderstr./ Schulring und Benediktustr. und Martinusstr. mit Kunschakstr. ) | ||
| Welche Möglichkeiten bestehen |
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| Was ist bis jetzt passiert | ||
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