Eine Stimme haben – Vorzug geben

Um bei den Gemeinderatswahlen eine gültige Stimme abzugeben, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Stimmzettel ausfüllen: Es gilt nur der amtliche Stimmzettel. Sie können eine Partei wählen, indem Sie in den Kreis neben der Parteibezeichnung ein Kreuz (X) setzen. Es ist auch möglich, bis zu fünf Kandidatinnen oder Kandidaten einer Partei eine Vorzugsstimme zu geben, indem Sie ein Kreuz in den Kreis vor dem Namen der bevorzugten Person setzen.
  • „Name vor Partei“: Bei der Gemeinderatswahl gilt der Grundsatz „Name vor Partei“. Das bedeutet, wenn Sie eine Partei und zusätzlich Kandidaten einer anderen Partei wählen, gilt Ihre Stimme der Partei, zu der die gewählten Kandidaten gehören.
  • Vorzugsstimmen: Sie können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben. Wenn Sie mehr als fünf Kandidaten einer Partei wählen, sind die Vorzugsstimmen ungültig, aber die Stimme für die Partei bleibt gültig.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Ihr Wille klar zum Ausdruck kommt und Sie nicht mehr als fünf Kandidaten einer Partei kennzeichnen, wenn Sie Vorzugsstimmen vergeben möchten. Ihre Stimme ist gültig, wenn die Wahlbehörde Ihren Willen eindeutig erkennen kann.

Am 26. Jänner zählt jede Stimme! Geben Sie WIR den Vorzug und entscheiden Sie sich für eine positive und nachhaltige Zukunft in Aschbach. 🌱

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